Als erstes Unternehmen: Lucht LHZ erhält Gütesiegel für Infrarotheizungen der European Infrared Heating Alliance (EIHA)
Die Lucht LHZ Elektroheizung GmbH & Co. KG hat als erstes Unternehmen das neue Gütesiegel für Infrarotheizungen der European Infrared Heating Alliance (EIHA) erhalten. Entwickelt wurde das „European Quality Label for Infrared Heating“ von den IG Infrarot-Landesverbänden Deutschland, Österreich und Benelux in Kooperation mit der niederländischen Stiftung Raumklimatechnik. Das Beratungsunternehmen und Testlabor Peutz hat den Entwicklungsprozess entsprechend begleitet.
Lucht LHZ ist ein international tätiger Hersteller von elektrischen Direktheizgeräten und verfügt über eine Branchenerfahrung von mehr als 35 Jahren. Das Produktportfolio des Familienunternehmens umfasst sämtliche elektrische Heizungsformen: von Infrarotheizungen über Flächenspeicherheizungen bis hin zu Konvektoren. Der sächsische Mittelständler hat rund 65 Mitarbeitende und produziert die innovativen Heizgeräte in Burgstädt und im benachbarten Hartmannsdorf.
„Die Nachfrage nach Infrarotheizungen steigt immer weiter und damit auch das Angebot. Das Gütesiegel gibt Endkunden, aber auch Installationsbetrieben, mehr Orientierung, welche Geräte der gängigen Norm entsprechen und auch darauf geprüft wurden. Wir freuen uns jedenfalls sehr, dass wir als erstes Unternehmen das Quality Label der EIHA erhalten haben“, sagt Uwe Lucht, Geschäftsführer von Lucht LHZ.
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Die European Infrared Heating Alliance hat vier Kriterien definiert, die für die Vergabe des Gütesiegels erfüllt sein müssen. Erstens muss das Gerät gemäß der Norm IEC 60675-3:2020 getestet worden sein und kann aufgrund der Produkteigenschaften als “elektrische Infrarotheizung” klassifiziert werden, wobei mindestens 40 Prozent der eingesetzten Energie in Strahlungswärme umgewandelt werden müssen. Zweitens benötigt der Hersteller für das Produkt eine CE-Zertifizierung von einem anerkannten, unabhängigen Prüfinstitut.
Drittens ist eine Qualitäts- und Sicherheitszertifizierung mit jährlicher Überprüfung der Fertigungsstätten erforderlich, die durch ein akkreditiertes, unabhängiges Prüf- und Zertifizierungsunternehmen durchgeführt wird. Schließlich muss das Gerät technisch so konzipiert sein, dass es den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/1188 (Ökodesign-Richtlinie vom 01.01.2018) entspricht und einen Wirkungsgrad von über 38 Prozent erreicht.
Weitere Informationen zum “European Quality Label for Infrared Heating“:
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